Förderung der Grundsicherung

Betrachtet man die steuerlichen Auswirkungen auf die Erwerbstätigen, dann gilt: Eine angemessene Grundsicherung für die Altersversorgung wird gefördert.

In Zukunft werden die Aufwendungen zur Altersvorsorge bis zu einem Höchstbetrag von 20.000 Euro steuerfrei gestellt. Als Aufwendungen zur Altersvorsorge gelten im Sinne des Gesetzes:

  • Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und denen gleichgestellte Versorgungen;
  • Private Leibrenten, wenn sie bestimmte Förderkriterien erfüllen.

Die Abzugsmöglichkeiten werden schrittweise erhöht. Ab 2005 sind zunächst 60% abziehbar. In den folgenden Jahren wird dieser Satz jährlich um 2% angehoben, so dass die Aufwendungen ab 2025 zu 100% abgezogen werden können.