Standardtarif

Eine Möglichkeit, die im Alter steigenden Beiträge zu begrenzen, bietet der Wechsel in einen Standardtarif. Dieser Tarif muss von allen Versicherern für über 55-Jährige mit einer mindestens 5-Jährigen Versicherungsdauer bei der Gesellschaft angeboten werden. Der Tarif sieht die Minimalversorgung auf dem Niveau der gesetzlichen Kassen vor und der Beitrag darf den Höchstbeitrag der gesetzlichen Kassen nicht übersteigen.

Bei diesem Basissatz gilt zu beachten, dass die private Krankenversicherung nur den 1,7-fachen Satz für Behandlungen erstatten.

Gesundheitsreform 2000

Die in der „Gesundheitsreform 2000“ festgelegten gesetzlichen Regelungen bestimmen diesen für ältere Versicherungsnehmer brancheneinheitlichen Standardtarif. So gelten beispielsweise bei Ehepaaren für beide Ehepartner zusammen nur noch 150 Prozent des Standardtarif-Höchstsatzes. Bisher musste jeder Versicherte 100 Prozent an Beitrag leisten. Für Rentner, Ruhegehaltsbezieher und ggf. Erwerbsunfähige ist ein Wechsel in den Standardtarif möglich.

Personen, die das 55. Lebensjahr erreicht haben und seit mindestens 5 Jahren privat versichert sind, auch wenn deren Einkommen unter der Pflichtversicherungsgrenze liegt, können seit dem 1.7.2000 nicht mehr in die gesetzliche Krankenversicherung zurückwechseln. Das gleiche hat Geltung für evtl. Teilzeitbeschäftigte oder Personen, die Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung erhalten.

Gesundheitsreform 2007

Die Gesundheitsrefrom 2007 löst den bisherigen Standardtarif für Versicherungsnehmer über 55 Jahre mit dem neuen Basistarif seit dem 1. Januar 2009 ab.