Beitragsanpassungen in der PKV
Ob und in welchem Umfang Beitragsanpassungen notwendig sind, richtet sich nach einem gesetzlichen Verfahren. Denn auch die Steigerungen der Kosten im Gesundheitswesen gehen an den privaten Krankenversicherungen nicht spurlos vorbei.
Aufsichtsbehörde entscheidet
Das gesetzliche Verfahren zur Beitragsanpassung in der PKV verpflichtet das Versicherungsunternehmen, jährlich die erforderlichen mit den kalkulierten, d.h. tatsächlich zu Grunde gelegten Leistungen zu vergleichen. Diese Gegenüberstellung ist der Aufsichtsbehörde und einem Treuhänder vorzulegen.
Ergibt sich für einen Tarif eine Abweichung von mehr als 5 % (in einigen Tarifen gelten abweichende Prozentsätze), muss das Unternehmen alle Beiträge dieses Tarifs überprüfen und, wenn die Abweichung nicht als vorübergehend anzusehen ist, mit Zustimmung des Treuhänders anpassen.

