Familienversicherung

Für jedes Familienmitglied ist eine eigene Versicherung abzuschließen. Damit sind Kinder ebenso wie der nicht berufstätige Ehepartner nicht – wie in der gesetzlichen Krankenkasse üblich – beitragsfrei mitversichert. Die Prämien für Kinder und Jugendliche sind allerdings deutlich geringer als die Prämien für Erwachsene.

Auch hier richtet sich die Höhe der Beiträge der einzelnen Familienangehörigen nach dem individuellen Umfang der Leistungen. So kann für jedes Mitglied eine eigene Ausprägung des Krankenversicherungsschutzes festgelegt werden.

Nach dem Bürgerentlastungsgesetz können bei Privatversicherten die Beitragsanteile, die der Versicherungsnehmer für jede unterhaltsberechtigte Person leistet, steuerlich berücksichtigt werden, wenn sie nicht über die Basisversorgung hinausgehen.