Kündigung

Bei der privaten Krankenversicherung handelt es sich um einen Versicherungsvertrag. In der Regel kann ein solcher Versicherungsvertrag zum Ende eines jeden Versicherungsjahres mit einer Frist von 3 Monten gekündigt werden.

Hierbei handelt es sich dann um eine ordentliche Kündigung.

Darüber hinaus gibt es auch Gründe für eine außerordentliche Kündigung. Egal welcher Kündigungsgrund vorliegt: Kündigen Sie Ihre Versicherung schriftlich!

Mit der Gesundheitsreform 2007 ist es auch möglich, Altersrückstellungen zu übertragen - innerhalb eines Unternehmens oder sogar bei Wechsel des Versicherers.

Wichtig: Kündigen Sie nie die private Krankenversicherung, bevor die schriftliche Versicherungsbestätigung des neuen Versicherers vorliegt.