Übertragung von Altersrückstellungen

Die gebildeten Altersrückstellungen sind grundrechtlich geschütztes Eigentum der Versicherten. Sie dienen der Glättung des Beitragsverlaufes im Leben des einzelnen Versicherten. Mit der Gesundheitsreform 2007 gibt es ab dem 1. Januar 2009 die Möglichkeit, Altersrückstellungen zu übertragen.

Wechsel innerhalb der PKV

Für PKV-Versicherte, die innerhalb ihres Versicherungsunternehmens in den Basistarif wechseln, werden die Altersrückstellungen vollständig übertragen.

Wechsel von PKV zu PKV

Neukunden der privaten Krankenversicherung können bei einem Wechsel der privaten Krankenversicherung die gebildeten Altersrückstellungen mitnehmen.

Allerdings werden nur die Rückstellungen übertragen, die auf dem neuen Basistarif beruhen.

Beiträge des Versicherten in weitere Tarife mit Altersrückstellungen müssen weiterhin nicht übertragen werden.