versicherte Personen

Selbstständige

Grundsätzlich kann sich jeder selbstständig oder freiberuflich Tätige – beispielsweise niedergelassene Ärzte, Notare, Architekten, Einzelhändler, beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH – ohne Einkommensnachweis privat versichern.

Arbeitnehmer

Für Arbeitnehmer gilt eine festgesetzte Einkommensgrenze, die sogenannte Jahresarbeitsentgeltgrenze. Arbeitnehmer mit einem Arbeitsentgelt oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze von 50.850 EUR / Jahr bzw. durchschnittlich 4.237,50 EUR monatlich im Jahr 2012 sind in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichert und können sich somit auch privat versichern. Regelmäßige Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld können dem Jahreseinkommen hinzugerechnet werden. Seit 2011 gilt, dass Arbeitnehmer ein Jahr oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze verdienen müssen, bevor sie in die PKV wechseln dürfen.

Beamte

Beamte und Beamtenanwärter sind beihilfeberechtigt. Sie können sich ebenfalls das Privileg der privaten Krankenversicherung gönnen. Dies gilt auch für die Familienangehörigen. Denn die Beihilfe endet nicht beim Beamten, sondern gilt auch für den Ehegatten – wenn sein Einkommen gewisse Grenzen nicht überschreitet - und die Kinder, solange ein Anspruch auf Kindergeld besteht. Da die Beihilfe nur anteilig zu den Krankheitskosten gewährt wird, bildet die private Krankenversicherung eine wichtige Ergänzung zur Finanzierung der medizinischen Versorgung.