Wartezeit

Bei Abschluss einer privaten Krankenversicherung ist immer mit einer Wartezeit von 3 Monaten zu rechnen, die lediglich bei Unfällen, Kindernachversicherung und Ehegattennachversicherung entfällt. Bei Entbindung, Psychotherapie, Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie gilt eine Wartezeit von 8 Monaten.

Vorversicherung

Diese Wartezeiten treffen nur zu, wenn Sie keine Vorversicherung haben, d.h. keinen nahtlosen Übergang von einer privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung zu Ihre neuen Versicherungsgesellschaft haben.Dann gelten diese besonderen Wartezeiten.

Wenn Sie einen nahtlosen Versicherungsschutz hatten, genießen Sie in der Regel vom ersten Tag an den vollen Versicherungsschutz im Rahmen der tariflichen Leistungen.

Zahnstaffel

Was es bei den meisten privaten Krankenversicherungen gibt, ist die sogenannte Zahnstaffel, d. h., dass Sie in einem bestimmten Zeitraum nicht mehr als die angegebenen Rechnungshöchstbeträge einreichen dürfen.